DIE TEILUNGSERKLÄRUNG DAS GRUNDGESETZ FÜR IHRE IMMOBILIE
Der Gesetzgeber verpflichtet die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen mit mehreren Eigentümern nach dem Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951 zu einer Aufteilung
Der Gesetzgeber verpflichtet die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen mit mehreren Eigentümern nach dem Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951 zu einer Aufteilung